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Prozesskosten und Einkommensteuer

Prozesskosten können Sie natürlich immer dann als Betriebskosten oder als Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen.

Dies ist z.B. bei Arbeitsprozessen der Fall. Fragen Sie am besten Frau RAin Sabine Hartmann. Sie wird Sie gerne hierzu beraten.

Prozess- und Anwaltskosten können Sie aber auch dann geltend machen, wenn diese im Zusammenhang mit Ihren Einkünften stehen.

Sind Sie Vermieter? Dann können Sie Prozess- und Anwaltskosten absetzen, wenn diese im Rahmen Ihrer Vermietungstätigkeit notwendig waren. Auch hier können wir Sie beraten und rechtlich aber auch steuerlich zur Seite stehen.