Was kostet Steuerberatung?
Uns ist es daher ein besonderes Anliegen in diesem Bereich von Anfang an Transparenz zu schaffen. Es stehen grundsätzlich drei Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung.
1. Zeithonorar:
Unser Stundensatz orientiert sich an folgenden Kriterien:
- die Komplexität des Beratungsfalls
- seinem Gegenstandswert
- das mit der Beratung verbundene Haftungsrisiko
Wir vereinbaren mit Ihnen Stundensätze, die sich je nach Leistung im folgenden Bereich bewegen:
- laufende Steuerberatung 90,00 € bis 140,00 €
- laufende sonstige Rechtsberatung 150,00 bis 225,00 €
- laufende Buchhaltung 60,00 € bis 75,00 €
- laufende Lohnbuchhaltung 60,00 €
- Betriebswirtschaftliche Beratung 80,00 € bis 100,00 €
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Auslagenpauschale. Sie erhalten im Rahmen der Rechnungsstellung selbstverständlich einen detaillierten Nachweis welcher Mitarbeiter für welche Angelegenheit wie lange gebraucht hat.
2. Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung:
Das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung richtet sich nach der Art der Tätigkeit. In den meisten Fällen ist eine Wertgebühr vorgesehen, deren Höhe vom Gegenstandwert abhängt. Im Rahmen der Abrechnung wird dann in Abhängigkeit der Komplexität des Falls, der aufgewendeten Zeit ein bestimmter Prozentsatz einer vollen Gebühr nach der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.
Folgende Leistungen rechnen wir in der Regel nach der Steuerberatergebührenverordnung ab:
- Jahresabschlusserstellung
- Anfertigung von betrieblichen Steuererklärungen und privaten Steuererklärungen
hier einige Beispiele ...
3. Pauschalhonorar:
Als dritte Möglichkeit bieten wir die Abrechnung nach Pauschalhonoraren an. (z.B. Lohnabrechnung pro Mitarbeiter 13,50 €)
Unser Honorar ist regelmäßig als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abziehbar. Das heißt es fließt Ihnen über die Steuerersparnis wieder ein Teil zurück.